Chiropraktik ist Krankenkassen anerkannt
Modell mit freier Arztwahl
Chiropraktische Leistungen werden von der
- Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung)
- Unfallversicherungen
- Invaliden- und der Militärversicherung
ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.
Modell ohne freie Arztwahl
- Ihr Hausarzt/ Ihre Hausärztin oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse) entscheiden, ob Sie zu Lasten der Krankenkasse eine/n Chiropraktor/in aufsuchen dürfen.
- Chiropraktik ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode. Es ist unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenorganisation Pro Chiropraktik.